Für (Heim)-Tiertransporte gelten und u.a. folgende Dokumente:
- TierSchG – Tierschutzgesetz
- VO (EU) 576/2013
Regelt die Verbringung von Heimtieren im Reiseverkehr (nicht zu Handelszwecken)
- VO (EU) 1/2005 – Tierschutztransportverordnung
Gilt nicht für Transporte im „privaten Bereich“ (Artikel 1 Absatz 5), muss jedoch in machen Bereichen angewendet werden.
- RL (EWG) 92/65 – Richtlinie regelt den Handel mit Tieren
Sie gilt auch beim Transport von mehr als 5 Tieren und bei Transporten in Verantwortung von Tierschutzorganisationen
- VO (EU) 577/2013 – Durchführungsverordnung
Listung der Drittländer, Musterausweis usw.
- HundVerbrEinfG – Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz
Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde - HundVerbrEinfVO – Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung
Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland
Bei der Wildtierrettung / Transport sollte hierauf geachtet werden: