Für einen (Heim)-Tiertransport der nicht unter Reiseverkehr fällt (z.B. bei Halterwechsel) ist eine Zulassung als Transportunternehmer notwendig.
Hier gibt es zwei Zulassungsarten, die beim Örtlichen Veterinäramt beantragt werden können:
- Typ 1 gemäß Artikel 11 Abs. 1 (VO (EG) 1/2005) für Transporte unter 8 Stunden
- Typ 2 gemäß Artikel 11 Abs. 1 (VO (EG) 1/2005) für Transporte über 8 Stunden
Für Typ 2 ist eine Eintragung in TRACES verpflichtend und es muss ein geeignetes, vom Veterinäramt abgenommenes Fahrzeug, genutzt werden.