- nicht zu Handelszwecken innerhalb EU (privat):
- EU-Pass
- Kennzeichnung mit Transponder (Geboren vor 07/2011 reicht Tätowierung)
- Gültiger Tollwut-Impfschutz
- Welpen frühestens mit 15 Wochen (Impfung nach 12 Wochen +21Tage Ausbildung Impfschutz)
- Maximal 5 Tiere
- Verbringung immer nur durch Halter oder dessen Vertreter.
- Tiere dürfen nicht zur Abgabe (Halterwechsel) bestimmt sein.
- zu Handelszwecken innerhalb EU (erlaubnispflichtig):
- EU-Pass
- Kennzeichnung mit Transponder (Geboren vor 07/2011 reicht Tätowierung)
- Gültiger Tollwut-Impfschutz
- Welpen frühestens mit 15 Wochen (Impfung nach 12 Wochen +21Tage Ausbildung Impfschutz)
- Gesundheitszeugnis im TRACES + Originaldokument in Papierform beim reisenden Tier. Die TRACES Dokumente müssen in allen Sprachen (im Original in Papierform) vorliegen, durch den der Transport führt.
- nicht zu Handelszwecken aus Drittländern (privat):
- gelistete Drittländer: wie bei innerhalb EU
- nicht gelistete Drittländer: Titterbestimmung min. 30 Tage nach Impfung und min. 3 Monate vor Einreise. Das heißt Jungtiere aus nicht gelisteten Drittländern sind frühestens im Alter von 7 Monaten einfuhrfähig.
- zu Handelszwecken aus Drittländern:
- gelistete Drittländer: gleich wie bei EU
- Gesundheitsbescheinigung
- Grenzkontrolldokument bei Einreise (CVED)
Bei Drittländern kann es noch zusätzlich unterschiedliche Voraussetzungen oder Auflagen geben.
Auch innerhalb der EU gibt es bei einigen Ländern (z.B. Vereinigte Königreich, Finnland, Malta, Irland) noch zusätzliche Einreisebestimmungen (z.B. Nachweisliche Behandlung gegen Parasiten wie Echinococcus).
Des weiteren muss vor der Ein-/Durchreise auch die Landesgültige Rassenliste überprüft werden. In manchen Ländern ist die Einreise bestimmter Hunderassen untersagt.
Mann sollte sich daher im Vorfeld über immer die aktuell gültigen Einreisebestimmungen der entsprechenden Länder informieren.